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Die Feuerwehren bekämpfen als
Ersteinsatzelement Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse. Sie sind
flexible Organisationen, welche bei unterschiedlichsten Schadenereignissen
innert Minuten in angepasster Stärke Hilfe leisten können. Insbesondere sind
die Feuerwehren zu Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie zur
Schadenbekämpfung bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen
verpflichtet und treffen bei unmittelbarer Bedrohung durch solche Gefahren
die erforderliche Abwehrmassnahmen. Sie arbeiten in geeigneter Weise mit
anderen Feuerwehren, den Einsatzdiensten des Bevölkerungsschutzes, weiteren
Einsatzdiensten sowie kantonalen Amtsstellen zusammen. Die Feuerwehren
leisten auch in andern Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet
sind. |